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„Der Schottergarten“ – des moralisch überlegenen Besserbürgers liebstes Kind

Schottergärten sind in Baden-Württemberg seit dem 1. August 2020 durch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes (§21a) ausdrücklich verboten: Sie bieten Insekten und Vögeln wenig Nahrung, heizen sich im Sommer auf und können die Versickerung von Regenwasser beeinträchtigen. 

Das Verbot von Schottergärten ist ein weiteres Beispiel dafür, wie der Staat zunehmend in private Lebensbereiche eingreift und Bürger bevormundet. Eigentümer sollten grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, wie sie ihr Grundstück gestalten – solange davon keine unmittelbare Gefahr für andere ausgeht.
Ob jemand Blumen, Rasen, Hecken oder Steine bevorzugt, ist zunächst eine persönliche Geschmacksfrage und Teil der privaten Lebensführung.
Hinzu kommt, dass nicht jede steinige Gestaltung automatisch ein ökologisch wertloser Schottergarten ist. Kiesmulchungen, Steingärten mit angepassten Pflanzen oder funktionale Flächen können durchaus sinnvoll sein. 

Besonders problematisch wird das Verbot von Schottergärten, wenn es die unterschiedlichen Lebenssituationen der Eigentümer ignoriert. In einer älter werdenden Gesellschaft sind viele Menschen körperlich nicht mehr in der Lage, große Rasenflächen, Beete oder Hecken regelmäßig zu pflegen: Gartenarbeit kann im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen zur erheblichen Belastung werden. Der Schottergarten als Ausweg..

Wer Natur- und Artenschutz stärken will, sollte deshalb zuerst öffentliche Flächen, Gewerbegebiete und kommunale Grünanlagen in den Blick nehmen. Private Eigentümer pauschal zu reglementieren, vermittelt dagegen den Eindruck, dass der Staat seinen Bürgern immer weniger zutraut.
Umweltschutz ist wichtig – aber er sollte mit Augenmaß, Aufklärung und Anreizen betrieben werden, nicht durch eine bevormundende Einheitsvorgabe für private Gärten: Freiwilligkeit und Eigenverantwortung wären hier überzeugender als Kontrolle und mögliche Rückbauverfügungen.

Besonders problematisch wird das Verbot von Schottergärten dann, wenn es eine Kultur des gegenseitigen Kontrollierens und Meldens fördert. Wenn selbsternannte „Besserbürger“ private Grundstücke beobachten und Eigentümer bei Behörden anzeigen, entsteht schnell der Eindruck, dass Nachbarn nicht mehr miteinander sprechen, sondern sich gegenseitig überwachen: Ein Vorgarten wird damit zum Anlass für Konflikte, Misstrauen und bürokratische Verfahren.

Hier unterstützen statt zu denunzieren oder sich sinnbefreit auf der Straße festkleben wäre eine schöne Alternative, Missgunst und Besserwisserei in Produktivität und Gemeinschaft umzuwandeln.

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