„Der Schottergarten“ – des moralisch überlegenen Besserbürgers liebstes Kind
Schottergärten sind in Baden-Württemberg seit dem 1. August 2020 durch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes (§21a) ausdrücklich verboten: Sie bieten Insekten und Vögeln wenig Nahrung, heizen sich im Sommer auf und können die Versickerung von Regenwasser beeinträchtigen. Das Verbot von Schottergärten ist ein weiteres Beispiel dafür, wie der Staat zunehmend in private Lebensbereiche eingreift und Bürger bevormundet. Eigentümer…
