Versuch zur Versachlichung: Infraschall

Einige Mitbürgern vertreten die Meinung, dass wir mit dem geplanten Windpark im Lußhardtwald bald erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt sein werden. Damit wäre unsere Gesundheit stark gefährdet. 

Bei einigen offiziellen Bewertungen zu Lärm durch Windenergieanlagen wird nur der hörbare Teil der Schallausstrahlungen berücksichtigt. Das Landesamt für Umwelt in Baden-Württemberg veröffentliche eine Grafik – siehe unten – die besagt, dass bereits in etwa 200 Meter Entfernung zu einer unter Volllast laufenden Windanlage diese vom Menschen nicht mehr hörbar ist. Das ist sicherlich richtig.

Tatsache ist aber auch, dass selbst durch das Ohr unhörbare Schallwellen einen Einfluss auf den Menschen haben. Hier sind besonders die Infraschall-Wellen zu betrachten. Das sind tief-frequente Geräusche unterhalb von etwa 16 – 20 Hz. Solche Geräusche kommen bei uns auch im Alltag vor – zum Beispiel von Industrieanlagen, Meeresbrandung, startenden Flugzeugen….
In dem Film „Infraschall – unerhörter Lärm“ vom ZDF am 4.11.2018 wird dazu kritsch Stellung genommen. Unsere Kommentierung dazu finden Sie hier unter Filmbewertung.

Es gibt Untersuchungen zu Infraschall, die eine Beeinträchtigung der Gesundheit des Menschen nahe legen. Diese verwenden allerdings sehr hohe  Schallpegel. Die Größe dieser untersuchten Pegel entspricht in etwa der von vor einem fahrenden LKWs oder von Handschleifgeräten in kurzer Entfernung – wenn man sie denn hören könnte.

Geräusch-Messungen von einer modernen 4 bis 5 MW starken Windanlage haben wir nicht gefunden. Von der LUBw liegt eine Messung einer 3 MW Anlage in 300 m Entfernung vor.

Man kann den Pegel dieses Schalls für eine größere Entfernung abschätzen: Bei jeder Verdopplung der Entfernung verteilen sich die Schallwellen auf einer viermal so großen Fläche. Bei Rechnungen mit Dezibel (dB) bedeutet das jeweils eine Reduktion um 6 dB. In etwa 1,2 km Entfernung reduzieren sich folglich die Pegel auf etwa 55 dB. Wären diese Geräusche hörbar, so entspräche dies etwa einem Radio oder Fernseher in Zimmerlautstärke. Uns liegen keine Berichte vor, die solche geringeren Pegel bezogen auf etwaige Gesundheitseinwirkungen untersucht haben.

Deswegen ist diese Aussage richtig: „Verglichen mit anderen technischen und natürlichen Quellen ist der von Windkraftanlagen hervorgerufene Infraschall gering. Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen“. Gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden kommt die Landesanstalt für Umwelt in Baden-Württemberg zu dem Schluss, dass nachteilige Auswirkungen durch Infraschall von Windkraftanlagen nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht zu erwarten sind.

Vereinsmeinung: Diese Schlussfolgerung könnte voreilig sein. Besser wäre den Abstand zu Windenergieanlagen dieser Größe auf ca 1000 m zu erhöhen oder bei bestimmten Windverhältnissen zur Geräuschreduktion langsamer zu betreiben.

Quelle: http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/223628/windenergie_und_infraschall.pdf?command=downloadContent&filename=windenergie_und_infraschall.pdf

Infraschall ist allgegenwärtig. Das Bild zeigt die spektrale Verteilung des Schalls zwischen 1 Hz und 100 Hz für verschiedene Situationen. Oben: Im Inneren eines schnell fahrenden Pkw bei geöffneten hinteren Seitenfenstern (hellblau); darunter bei geschlossenen Fenstern (dunkelblau). Die grüne Linie zeigt die Einwirkungen einer Windkraftanlage der Leistungsklasse 2 MW in 150 m Abstand bei einer Windgeschwindigkeit von 6,8 m/s. Die rote Linie markiert die Wahrnehmungsschwelle. Der Infraschall der Anlage liegt am Messort weit unterhalb dieser Schwelle. Datenquelle: LUBW